Kostenordnung

 

§1 Beiträge

 

1) Einzelmitglied insgesamt Euro 75,-  darin: 35,- Euro für den DBV und 1 Euro für den BVRR. .

 

Einzelmitglied (sog. Zweitmitglied) ohne DBV Beitrag und ohne BVRR Beitrag: Insgesamt: Euro 40,-.

 

Ehepaare mit DBV Beitrag und Beitrag für Rhein-Ruhrverband: f. 1. Pers. = Euro 75,-,

 Für die 2. Pers.: Euro 65,- Insgesamt = Euro 140,-

 

Ehepaare (Zweitmitglieder) ohne DBV Beitrag und ohne Beitrag für den Rhein-Ruhrverband:

f. 1. Pers. Euro 40,-, f. 2. Person Euro 30,-: Insgesamt:  Euro 70,-

 

2) Schülern und Studenten wird eine Beitragsermäßigung nur dann gewährt, wenn sie zu

Beginn des Geschäftsjahres das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

3) In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand den Beitrag ermäßigen. Insbesondere für „passive“ Mitglieder, die keine nennenswerten

Leistungen des Clubs in Anspruch nehmen, kann er den Beitrag auf Antrag halbieren.

 

4) Die Beiträge sind spätestens nach ihrer Festsetzung spätestens bis zum

31.03. eines jeden Jahres zu bezahlen.

 

5) Für die - nach §5 Abs. 4 der Satzung erteilte - zweite Zahlungsaufforderung wird eine

Mahngebühr von Euro 2,50 erhoben.

 

 

§2 Umlagen, Mindestverzehr

 

Bei Club-Turnieren am Donnerstagnachmittag ist von Gästen eine Umlage („Gastgeld“) für das Spielmaterial etc.

in Höhe von Euro 3,-, (Schüler/Studenten jeweils Euro 1,-) zu entrichten.

 

Für die Miete für unsere Spielräume sind z. Zt. 2,-- Euro Teilnahmegebühr von allen Turnierteilnehmern je Turnier zu zahlen.

 

 

§3 Gebühren

 

1) Die Protestgebühr bei Club-Turnieren beträgt Euro 15,- und ist gemäß der Turnierordnung des DBV einzuziehen.

2) Die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen des Clubs ist für Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen die

in der jeweils gültigen Fassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Dortmund aufgeführten Gebühren

für 1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten).

 

Für Kurse, die nach dem offiziellen Lehrmaterial des DBV über jeweils 10 Lektionen zu ca.

2 1/4 Zeitstunden abgehalten werden, sind pauschal jeweils Euro 60,- je Kurs im voraus zu zahlen.

In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand die Gebühren ermäßigen.

3) Die Bridge-Zeitung ist für Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen den

Selbstkostenpreis.

 

§4 Kostenübernahmen

 

1) Die Startgelder für Mannschaften, die im Namen des Clubs am Teamligabetrieb

teilnehmen, werden in voller Höhe übernommen.

2) Porto-, Telefon- und Kopierkosten, die für die Erledigung von Arbeiten im Auftrag des

Bridgeclubs anfallen, werden erstattet.

3) Kosten für Fahrten im Auftrag des Clubs werden mit 0, 30 Euro je Fahrkilometer abgegolten.

4) Für die Teilnahme an Delegiertenversammlungen werden bei einer Versammlungsdauer ab 5 Stunden 13 Euro,

 ansonsten 5 Euro  der Verzehrkosten übernommen. Sind Übernachtungen notwendig, so werden pauschal

 20 Euro je Nacht gewährt; bei unvermeidbaren Mehrausgaben werden bis zu 25 Euro  je Übernachtung erstattet.

 

§5 Entschädigungen

 

Für die Durchführung einer Unterrichtsveranstaltung des Clubs erhält der Unterrichtende

eine Aufwandsentschädigung in Höhe des für die Volkshochschule Dortmund geltenden Satzes.

Für Kurse, die nach dem offiziellen Lehrmaterial des DBV über jeweils 10 Lektionen zu ca.

2 1/4 Zeitstunden abgehalten werden, erhält der Unterrichtende pauschal 60 Euro je Lektion.

 

 

§6 Änderungen der Kostenordnung

 

Eine Änderung der Kostenordnung ist nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung

möglich, in besonderen Fällen durch einstimmigen Vorstandsbeschluss.